Regionalplan Windenergie

Regionalplan Windenergie Donaustauf
Foto von Seth auf Unsplash
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Aktuell kann man es in den verschiedenen Medien lesen: „Windränder hinter der Walhalla?“ Wir wollen Sie über das aktuelle Geschehen informieren, Fragen beantworten und unsere Sichtweise erläutern:

Um was geht es?

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes wurde festgelegt, dass bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für die Nutzung von Windenergie auszuweisen sind. Dies erfolgt in Bayern über das Instrument des Regionalplans, der ähnlich einem überregionalen Flächennutzungsplan Vorrangflächen für Windenergienutzung ausweist. Auf diesen Flächen dürfen (wie der Name schon sagt) vorrangig Windkraftanlagen errichtet werden. Kommt der Regionalplan für den Teilbereich Windenergie nicht zu Stande, so gibt es keine Steuerungsinstrumente für die Standortwahl der Windkraftanlagen und diese sind dann überall baurechtlich privilligiert, das heißt, sie dürfen überall im Außenbereich errichtet werden. Daher wird nun versucht, eine Lösung der Flächenziele unter Berücksichtigung aller Interessen (Natur, Landschaft, Denkmalschutz, etc.) zu finden.

Wie betrifft das Donaustauf?

Donaustauf selbst ist in der Gemeindefläche nicht betroffen, da quasi mit den ersten Bäumen des Waldes im Norden fast in der gesamten Gemeinde die Gemeindegrenze endet. In Sichtweite sind allerdings die Vorrangfläche R24 (im Bereich des Senders „Hohe Linie“), die Vorrangfläche R16 (Kreuther Forst nördlich der Walhalla) und R51 (im Bereich des Thiergartens). Eine Betroffenheit ist hier hinsichtlich des Waldes als Lebens- und Naherholungsraum, der Landschaft und des Denkmalschutzes hinsichtlich der Walhalla als landschaftsprägendes Denkmal gegeben.

Wie steht der CSU Ortsverband Donaustauf-Sulzbach zu diesen Plänen?

Die CSU-Fraktion im Marktgemeinderat Donaustauf sieht die Windkraft grundsätzlich nicht negativ, allerdings sind die aktuell zur Diskussion stehenden Standorte und vor allem die unreglementierten Höhen (diskutiert werden Höhen der Windkraftanlagen mit bis zu 300 m Gesamthöhe) landschaftlich sehr ungünstig und würden die Landschaft massivst verändern. So beträgt der Höhenunterschied zwischen dem Ort Donaustauf und dem Höhenkamm der Hohen Linie etwa 200 Höhenmeter, auf diesem Höhenkamm würde dann eine Windkraftanlage mit knapp 300 m Höhe stehen. Zum Vergleich: Der weithin sichtbare Sender „Hohe Linie“ hat eine Gesamthöhe von 165 m. Auch würde neben dem Landschaftsbild die Natur massiv leiden: Für den Bau, den Transport und die Trassenführung der Stromleitungen müsste der Wald mit Schneisen durchzogen werden. Aus diesem Grund hat die CSU Fraktion zur Sondersitzung des Marktgemeinderats am 01.10.2024 eine eigenen Vorschlag zur Stellungnahme erarbeitet, der nach längerer Diskussion einstimmig vom Marktgemeinderat befürwortet wurde.

Wie geht es weiter?

Alle Stellungnahmen von Kommunen, Fachstellen und Bürgern müssen vom Regionalen Planungsverband werde nun bewertet und abgewogen. Auf Grundlage dieser Abwägungen wird voraussichtlich ein überarbeiteter Entwurf in eine neue Beteiligungsrunde geschickt, zu der man dann wieder eine Stellungnahme abgeben kann. Ob die Vorrrangflächen rund um Donaustauf in gleicher Form erhalten bleiben, verkleinert werden oder komplett wegfallen, wird das weitere Verfahren zeigen. Der CSU Ortsverband Donaustauf-Sulzbach wird in jedem Fall weiter am Ball bleiben und für eine verträgliche Lösung kämpfen.

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