Warum konnte ein Bauträger in der Prüllstraße zwei so große Häuser errichten?
Seit einigen Monaten wird in der Prüllstraße 48, auf Höhe der Abzweigung Altdorferstraße fleißig gebaut. Das Hämmern und Werken ist nicht zu überhören, teilweise war auch die Prüllstraße wegen der Arbeiten gesperrt. Bauherr ist wiederum ein Bauträger. Die zwei massiven Baukörper sorgen einmal mehr für berechtigten Unmut in der Bevölkerung. Manche fragen sich, wie es dazu kommen konnte, dass in diesem Bereich der engen Prüllstraße zwei so wenig an die bestehende Bebauung angepasste Gebäude genehmigt wurden.
Fakt ist Folgendes:
In der Marktgemeinderatssitzung vom 4. August 2016 wurde der entsprechende Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten und 25 Stellplätzen an der Prüllstraße 48 vom Marktgemeinderat einstimmig (0:15) abgelehnt, weil sich der geplante Baukörper aufgrund seiner Wuchtigkeit nicht in die umgebende Bebauung einfügt. Nach kurzer Diskussion im Gremium einigte man sich darauf, dass nur zwei Baukörper mit maximal acht Wohneinheiten in Frage kommen würden.
Für den folgenden Bauantrag des Bauträgers (siehe Foto: 2 große Wohnblöcke) wurde einige Monate später vom Bürgermeister Sommer ohne Einbindung des Marktgemeinderates im Rahmen der „laufenden Verwaltung“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Antrag an das Landratsamt Regensburg weitergeleitet.Somit hatten die Markträte keine Mitwirkungsmöglichkeit mehr, um für die Altanlieger eine ausgewogene Lösung zu finden. Dieses Vorgehen wurde vom zweiten Bürgermeister Wolfgang Weigert in einer der folgenden Marktratssitzungen scharf kritisiert. Mit diesem Einwand konnte der Bau dieser zwei großen Mehrfamilienhäuser nicht mehr verhindert werden, weil der Bauantrag bereits durch das Landratsamt Regensburg genehmigt worden war.
Werden in Donaustauf Bauträger bevorzugt?
Auffallend ist, dass kleinere Bauvorhaben von Donaustaufer Bürgern (z.B. Einbau von Dachgauben, Anbau einer Terrasse) oftmals im Marktgemeinderat behandelt und teilweise auch kontrovers diskutiert werden. So manch kleinere Entscheidungen, z.B. über beantragte Dachgauben oder Einfriedungen, sind von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen an den Sitzungstagen abhängig und somit für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar.
Auch in solchen Fällen hätte der Bürgermeister durchaus die Möglichkeit gehabt, die Bauanträge im Rahmen der „laufenden Verwaltung“ ohne Einbindung des Marktgemeinderates an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten. An diesem Beispiel lässt sich sehr schön aufzeigen, dass in Donaustauf Bauträger gegenüber dem privaten „Häuslbauer“ einseitig bevorzugt werden, und eine Gleichbehandlung nicht gegeben ist.
Hans Sauerer